Die Karl und Peter Kreuer GbR bietet Ihnen eine einfühlsame Unterstützung im Trauerfall in Monheim am Rhein. Unser Team steht Ihnen zur Seite, um Sie in dieser schweren Zeit zu unterstützen und alle notwendigen Schritte zu besprechen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unseren Mitarbeitern beraten.
Im Falle eines Trauerfalls stehen wir Ihnen in dieser schweren Zeit mit unserem einfühlsamen Service zur Seite. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen Rat und Hilfe im Falle eines Todesfalls. Befolgen Sie folgende Schritte:
1. Informieren Sie zuerst Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst.
2. Der Arzt stellt den Tod fest und händigt Ihnen die Todesbescheinigung aus.
3. Kontaktieren Sie uns anschließend und wir besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.
1. Die Einrichtung, in der der Verstorbene sich befand, veranlasst die Ausstellung der Todesbescheinigung.
2. Nach Erhalt der Todesbescheinigung rufen Sie uns an. Gerne besprechen wir alle weiteren Schritte mit Ihnen und unterstützen Sie in dieser schweren Zeit.
In Fällen, in denen die Todesursache ungeklärt ist und die Kriminalpolizei den Verstorbenen beschlagnahmt hat, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir stehen Ihnen auch in dieser besonderen Situation zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten und Formalitäten. Ihre Anliegen behandeln wir mit höchster Sensibilität und Diskretion.
In manchen Situationen ist es dem Arzt aus verschiedenen Gründen nicht möglich, die genaue Todesursache anzugeben. Wenn die Bescheinigung „ungeklärte Todesursache“ vorliegt oder der Tod auf öffentlichen Straßen oder Plätzen eintritt, wird automatisch die Kriminalpolizei aktiv. Diese übernimmt die Beschlagnahmung des Verstorbenen und leitet die Überführung in eine Leichenhalle ein.
Obwohl Sie auf dieses vorgeschriebene Verfahren keinen Einfluss haben, beeinträchtigt es nicht Ihre freie Wahl des Bestattungsinstituts. Selbst wenn der Verstorbene bereits überführt wurde, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns kontaktieren oder dem Einsatzbeamten der Kripo vor Ort mitteilen, dass Sie uns nach der Freigabe beauftragen möchten. Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir sind bereit, Ihnen zu helfen und uns um alle weiteren Schritte zu kümmern. Ihre Anliegen behandeln wir mit der gebotenen Sensibilität und Diskretion.
Kontaktieren Sie uns, um unsere einfühlsame Unterstützung im Trauerfall zu erhalten, und lassen Sie uns Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen.
Poetengasse 1–5
40789 Monheim am Rhein
Mo - Fr 9:00 - 14:00 sowie nach Vereinbarung
Sa, So nach Vereinbarung